Schrittweise Lockerung bei Home Office-Vorgabe

6.5.2020

Aufgrund des Auslaufens der allgemeinen Ausgangsbeschränkungen der Bundesregierung mit Ende April kommt es nun auch in der NÖKU-Gruppe zu einer schrittweisen Lockerung der bislang strikten Home Office-Vorgabe und damit zu einer schrittweisen Ermöglichung der Rückkehr zum Bürobetrieb ab Montag, 18. Mai 2020. Allgemeine Informationen sind hier abrufbar, Spezifika der einzelnen Betriebe werden allenfalls durch die Geschäftsführungen gesondert kommuniziert.

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Die letzten fast schon zwei Monate haben unser aller privates und berufliches Leben völlig auf den Kopf gestellt. Sie alle haben in dieser herausfordernden Zeit viel Disziplin, Flexibilität, Durchhaltevermögen, Verständnis und nicht zuletzt Loyalität gezeigt – dafür danken wir Ihnen sehr herzlich!

Wie angekündigt, melden uns wieder mit neuen Informationen bezüglich der weiteren Vorgehensweisen in der Corona-Virus-Krise. Unsere letzte Information war, dass wir die Home Office-Lösung bis inkl. 17. Mai 2020 beibehalten. Aufgrund des Auslaufens der allgemeinen Ausgangsbeschränkungen der Bundesregierung mit Ende April setzen wir nun auch auf eine schrittweise Lockerung der bislang strikten Homeoffice-Vorgabe und damit auf eine schrittweise Ermöglichung der Rückkehr zum Bürobetrieb ab Mo 18. Mai 2020.

Ganz wichtig dabei ist: Home Office soll auch in den nächsten Wochen, sofern es Ihre Tätigkeit zulässt, weiterhin großflächig möglich sein.

Ab Montag, 18. Mai, besteht die Möglichkeit, unter Einhaltung der nachstehend ausgeführten Sicherheitsauflagen ins Büro zu kommen, aber es besteht hierzu eben keine seitens des Dienstgebers definierte Verpflichtung.

Das Ziel ist nach wie vor, soziale Kontakte auf ein nötiges Mindestmaß zu reduzieren und damit die eigene Gesundheit und die der Mitmenschen bestmöglich zu schützen!

 

Regeln für die erste Phase der Lockerung ab 18. Mai:

Die bestehenden Abstandsregeln (mind. 1 m) und die Hygiene- und Vorsichtsmaßnahmen (kein Händeschütteln, oftmaliges Händewaschen bzw. Händedesinfektion, Flächendesinfektion, Tragen von MNS-Masken, Hust- und Niesetikette einhalten etc.) sind strikt einzuhalten.

D.h. insbesondere betreffend gleichzeitige Anwesenheiten in Büros: Büros 1er (1Person anwesend), 2er (1 Person anwesend), 3er (max. 2 Personen anwesend, sofern ausreichend Sicherheitsabstand gegeben ist), 4er (max. 2 Personen anwesend).

In den 3er und 4er Büros bitte (unabhängig von der bisherigen Sitzordnung) die maximal am weitesten voneinander entfernten zwei Sitzpositionen auswählen bzw. verwenden! Bitte vor Verlassen des Arbeitsplatzes dringend um Durchführung einer Flächendesinfektion (Tisch/Armlehne, Festnetztelefon und Tastatur etc.), um die Bürokelleginnen und -kollegen bestmöglich zu schützen.

Die konkrete Büronutzung bitte innerhalb der Teams bzw. der jeweiligen Büros je Woche verbindlich abzustimmen und einzuhalten, auch natürlich unter Berücksichtigung der Anwesenheiten von Teilzeitkräften – im Vordergrund steht auch die Vermeidung von Durchmischung! D.h. konkret, dass möglichst immer die gleichen Kolleginnen und Kollegen miteinander ein Büro teilen sollten.

Betreuungspflicht Kinder: die Schule startet wieder am 18.05. (bis 03.07.2020) mit der tageweisen Einteilung von geteilten Klassen. Auf die daraus resultierende tageweise Betreuungspflicht von Kolleginnen und Kollegen ist entsprechend Rücksicht zu nehmen.

Wichtig:

  • Wenn Sie sich krank fühlen bzw. krank sind, bleiben Sie bitte unbedingt zu Hause und kommen Sie KEINESFALLS in die Arbeit/ins Büro und kontaktieren Sie bitte einerseits die Gesundheitshotline 1450 (wenn sie Symptome von Covid 19 haben) oder nehmen Sie telefonischen Kontakt zu Hausärztin oder Hausarzt auf und informieren Sie andererseits ihren direkten Vorgesetzten und den/die Personaladministrator/in.
  • Wenn Sie Kontakt zu Personen hatten, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden bzw. bei denen Verdacht auf eine Infektion besteht, bleiben Sie bitte ebenfalls zu Hause.
  • Falls Sie positiv auf Corona getestet wurden bzw. in Quarantäne müssen, melden Sie dies bitte unverzüglich den direkten Vorgesetzten und dem/der Personaladministrator/in.

 

Folgende Sicherheits-Maßnahmen werden in den Büros umgesetzt:

  • Betreten Sie bitte das Bürogebäude nur mit einer Mund-Nasen-Schutzmasken. Holen Sie sich von der zentralen Ausgabestelle im Büro Einweg-Mund-Nasen-Schutzmasken für ihren beruflichen Bedarf. Freilich ist auch ein eigener MNS-Schutz gestattet und möglich!
  • Hand- und Flächendesinfektionsmittel werden in Abstimmung ebenfalls zentral zur Verfügung gestellt.

 

Sicherheit und Eigenverantwortung stehen weiterhin an erster Stelle. Daher gelten bitte ab sofort folgende Regeln:

  • Bitte tragen Sie in den Gemeinflächen des Bürogebäudes (Eingang/Foyer, Treppenhaus, Lift, Gang, WCs, Teeküche, beim Kopierer etc.) jedenfalls immer einen Mund-Nasen-Schutz. Am eigenen Arbeitsplatz ist das nicht notwendig, sofern die Mindestabstände gewahrt bleiben.
  • Bitte gehen Sie nicht zu anderen Kolleginnen und Kollegen in deren Büro. Eine Kontaktnahme soll nur per Telefon bzw. digital erfolgen.
  • Halten Sie im gesamten Gebäude und in den Büros gegenüber anderen Personen grundsätzlich einen Mindestabstand von mind. 1 Meter ein.
  • Wir ersuchen Sie, häufig die Hände zu waschen bzw. zu desinfizieren und bitte auch die Hust- und Niesetikette beachten.
  • Interne Meetings (mit max. 1 Person je 10 Quadratmeter Besprechungsraum) bitte nur physisch abhalten, wenn unbedingt nötig und unter Einhaltung des Mindestabstands sowie unter konsequenter Verwendung von MNS-Masken. Bitte öffnen Sie zwecks größtmöglichem Luftaustausch im Besprechungsraum die Fenster und lassen Sie nach Möglichkeit die Eingangstüre geöffnet. Halten Sie die Meetings zu kurz wie möglich!
  • Eingeschränkte Liftbenutzung: nur 1 Person pro Fahrt - bitte auf das Stiegenhaus ausweichen!
  • Teeküchen: Nur 1 Person jeweils pro Teeküche
  • Der Empfang von externen BesucherInnen, Partnern, Agenturen etc. ist bis auf weiteres grundsätzlich nicht möglich. In begründeten Ausnahmefällen können kleine Treffen unter strikter Einhaltung aller Sicherheitsvorschriften in den reservierten Besprechungsräumen stattfinden.
  • Wir empfehlen, für den Arbeitsweg so weit wie möglich auf öffentliche Verkehrsmittel zu verzichten. Ist für einzelne Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer nur eine öffentliche Anreise möglich, so wird dringend eine An/Abreise außerhalb der Stoßzeiten empfohlen!
  • Dienstreisen und Seminarteilnahmen sind derzeit ebenfalls nicht möglich.
  • KollegInnen aus Risikogruppen (lt. AGES Einstufung bzw. gem. ärztlicher Bestätigung) müssen weiterhin bei Homeoffice bleiben und dürfen – aus Schutz Ihrer eigenen Gesundheit - leider (noch) nicht ins Büro kommen.
  • Kochen bzw. Aufwärmen von Essen in der Teeküche ist aktuell nicht gestattet. Die Einnahme von Essen ist nur im eigenen Büro erlaubt.

 

Trotz all dieser Regeln und Einschränkungen freuen wir uns schon sehr, wenn wir uns bald im Büro wiedersehen!

Beste Grüße

Paul Gessl und Albrecht Grossberger

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