Betriebliche COVID-19 Teststraßen

19.2.2021

Betriebsstätten der NÖKU Gruppe dürfen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nur dann betreten werden, wenn für sie ein negatives COVID-19-Testergebnis vorliegt, das nicht älter als 48 Stunden ist.  
Zu diesem Zweck werden betriebliche Teststraßen eingerichtet, in denen medizinisch geschultes Personal Antigen-Schnelltests durchführt. Bei einem negativen Ergebnis wird eine offizielle Testbestätigung per SMS an die angegebene Telefonnummer verschickt, die auch zur Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen berechtigt.

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Betriebsstätten der NÖKU Gruppe dürfen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nur dann betreten werden, wenn für sie ein negatives COVID-19-Testergebnis vorliegt, das nicht älter als 48 Stunden ist.  
Zu diesem Zweck werden betriebliche Teststraßen eingerichtet, in denen medizinisch geschultes Personal Antigen-Schnelltests durchführt. Bei einem negativen Ergebnis wird eine offizielle Testbestätigung per SMS an die angegebene Telefonnummer verschickt, die auch zur Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen berechtigt.

Hier finden Sie zur Kenntnisnahme die Datenschutzerklärung für das betriebliche Screening des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz. Die Eintragungen in der Datenbank unterliegen den strengen Richtlinien der Datenschutz-Grundverordnung. Alle positiven und negativen Testergebnisse werden in das Screening - Register eingetragen, die positiven Testergebnisse zusätzlich in das epidemiologische Meldesystem.

Menschen mit Symptomen, die auf eine COVID-19 Erkrankung hinweisen, dürfen nicht an den betrieblichen Testungen teilnehmen. Sie müssen zuhause bleiben und die Hausärztin/den Hausarzt oder die Gesundheitshotline 1450 kontaktieren. Ebenso nicht getestet werden Personen, die sich wegen einer anderen Krankheit im häuslichen Krankenstand befinden.

 

Bitte beachten Sie: Ein negatives Testergebnis bedeutet nicht automatisch, dass Sie nicht mit dem Corona-Virus infiziert sind. Es bedeutet nur, dass die Viruslast zum Testzeitpunkt nicht durch einen Antigen-Schnelltest nachweisbar ist. Alle weiteren Sicherheitsvorkehrungen in den Betrieben wie das Tragen von FFP2 Masken sowie der vorgeschriebene Mindestabstand zu anderen Personen sind daher verpflichtend einzuhalten, um das Infektionsrisiko so niedrig wie möglich zu halten.

 

Personen mit einem positiven Testergebnis müssen mit FFP2 Maske nach Hause gehen bzw. fahren und zur weiteren Abklärung und Vereinbarung eines PCR – Tests die Gesundheitshotline 1450 kontaktieren.

 

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