Corona-Maßnahmen: Verschärfungen am Arbeitsplatz

8.11.2021

Ab spätestens 15. November ist für nicht vollimmunisierte und nicht genesene Personen für den Dienstantritt am Arbeitsplatz ein negatives PCR-Testergebnis notwendig. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über die öffentlichen PCR-Test-Möglichkeiten! Die betroffenen DienstnehmerInnen sind spätestens ab 15. November verpflichtet, der im Betrieb namhaft gemachten Stelle unaufgefordert einen entsprechenden Nachweis über das negative PCR-Ergebnis für die Anwesenheitszeiten am Arbeitsplatz zu erbringen.

Aufgrund der aktuellen Infektionsrate empfehlen wir weiterhin auch vollimmunisierten und genesenen Personen dringend, sich wöchentlich zumindest 1x PCR testen zu lassen. Des Weiteren bitten wir dringend um das Tragen einer FFP2-Maske im größtmöglichen Ausmaß (jedoch zwingend auf den Gängen und anderen Gemeinflächen) am Arbeitsplatz.

Um unnötiges Risiko zu vermeiden, bitten wir auch wieder verstärkt auf eine sichere Büro- und Besprechungsraumbelegung zu achten und nicht zwingende Präsenztermine über Microsoft Teams abzuhalten. Weiterhin gilt, dass allenfalls auch strengere betriebsspezifische Regelungen gelten können.

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